Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Bundesregierung: Nichtehelich geborene Kinder erbrechtlich gleichstellen
Berlin: (hib/BOB/JOH) Nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren worden sind, sollen ehelich Geborenen erbrechtlich gleichgestellt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (17/3305) vorgelegt. Sie reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Er hatte im Mai vergangenen Jahres die Praxis verworfen, Personen, die vor diesem Termin geboren worden waren, mangels rechtlich anerkannter Verwandtschaft vom Erbe ihres Vaters und seiner Verwandten auszuschließen. Sei der Staat anstelle eines vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindes gesetzlicher Erbe geworden, soll er zudem verpflichtet werden, dem nichtehelichen Kind der Wert des Nachlasses zu erstatten, heißt es in der Vorlage.
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