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Deshalb soll die Bundesregierung bis Ende 2011 ein Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen. Darin soll unter anderem eine positive kulturelle Einstellung und gesellschaftliche Anerkennung gegenüber Whistleblowing befördert werden und deren Tätigkeit von der Diffamierung als Denunzianten befreit werden. Das Gesetz solle vor allem jene schützen, die durch eigene Hinweise oder Unterstützungshandlungen Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssten. Dazu sollen auch Personen außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse wie zum Beispiel Berater sowie Leiharbeiter gehören.
Im Gesetz solle Whistleblowing definiert werden als gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren, die eine Bedrohung für Gesundheit, Leben, Freiheit, Umwelt oder andere berechtigte Interessen des Einzelnen oder Gesellschaft darstellen. Zudem fordern die Abgeordneten, dass anonymes Whistleblowing ermöglicht wird. Die Identität von Hinweisgebern solle geschützt und vertraulich behandelt werden. Daneben soll die Bundesregierung die gesetzlichen Neuregelungen mit einem Maßnahmenpaket flankieren, mit dem die Förderung und die Unterstützung von mehr Zivilcourage in Ausbildung, Privatleben und Beruf gefördert und unterstützt wird.
Im Gesetz soll die Bedeutung der Tätigkeit von Hinweisgebern hervorgehoben werden, schreibt die Fraktion zur Begründung. Sie würden der Gesellschaft mit ihrem Engagement und ihrer Zivilcourage wichtige Dienste leisten. Dadurch würden Korruption, Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen enthüllt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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