Der Haushaltsplan stellt alle für ein Haushaltsjahr veranschlagten Ausgaben und Einnahmen zusammen. Die Bundesregierung legt den Etat von Bundestag und Bundesrat als Gesetzentwurf vor. Die Abgeordneten beraten den Entwurf in der so genannten Haushaltswoche. Mit den Details befassen sich anschließend die Fachausschüsse. Federführend ist dabei der Haushaltsausschuss, der jeden Posten berät und eventuell Veränderungen vorschlägt. Etwa zwei Monate später wird in der Zweiten Lesung für jeden Politikbereich der Haushalt erneut beraten, bis der Haushaltsplan in der Dritten Lesung eine Mehrheit im Bundestag findet.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/H/hh_plan.html
Stand: 03.11.2010