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Beispielsweise wird bei der Bundestagswahl in jedem Wahlkreis mit der Erststimme aus den kandidierenden Wahlkreisbewerbern ein Abgeordneter gewählt.
Insoweit ist die Wahl mit der Erststimme eine Persönlichkeitswahl.
Allerdings entscheidet letztlich die Zweitstimme über das Kräfteverhältnis im Parlament.