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© Daniela Fäster
Fremdsprachendozentin
Ewa Klamt, Fremdsprachendozentin, ev., verh.
1950
geboren am 26. Mai in Straubing
1966
Abschluss an der Mira Loma High School, Sacramento, Kalifornien
Studium am American River College und an der University of Maryland in den Fachrichtungen Englisch und Mathematik
1971 - 1974
Lehrerin am Clemens-August- Gymnasium Cloppenburg
1974 - 1977
Freiberufliche Übersetzerin
1977 - 1980
Lehrerin an der Berufsbildenden Schule Cloppenburg
1981 - 1999
Freiberufliche Sprachdozentin an der Kreisvolkshochschule Gifhorn
1991- 1999
Ratsmitglied und stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Gifhorn
1996-2006
Kreistagsabgeordnete Landkreis Gifhorn
1991-2007
Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der CDU Kreis Gifhorn
Seit 1995 Mitglied des CDU-Bezirksvorstandes Nordost Niedersachsen
Seit 1997 stellv. Vorsitzende des CDU-Bezirksvorstandes Nordost Niedersachsen
seit 1998
Mitglied des CDU Landesvorstandes Niedersachsen
1999 - 2004
Mitglied des Europäischen Parlaments
Mitglied im Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und Inneres
2004 - 2009
Wiederwahl ins Europäische Parlament
Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss
2004 - 2007
Innenpolitische Sprecherin (Koordinatorin) der EVP-ED-Fraktion
2006 - 2007
Mitglied im nichtständigen CIA-Ausschuss
2007 - 2009
Vizepräsidentin des Arbeitskreises D der EVP-ED-Fraktion
seit 2010
Mitglied des Deutschen Bundestages
> eingetreten am 29. April 2010 für die durch Verzicht ausgeschiedene Abgeordnete Astrid, Grotelüschen, CDU/CSU
Mitglied des Europäischen Parlaments, Straßburg/Brüssel
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".
Ewa Klamt, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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