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Am Montag, 9. Mai 2011, fand in der Zeit von 13.30 bis 16.00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zu dem
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
(BT-Drucksache 17/5178 - (hierzu: Ausschussdrucksache 17(14)0120 - Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und FDP))
Antrag der Abgeordneten Bärbel Bas, Mechthild Rawert, Dr. Carola Reimann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Besserer Schutz vor Krankenhausinfektionen durch mehr Fachpersonal für Hygiene und Prävention
(BT-Drucksache 17/4452)
Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Krankenhausinfektionen vermeiden - Tödliche und gefährliche Keime bekämpfen
(BT-Drucksache 17/4489) und
im Anhörungssaal 3 101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH),
Eingang: Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, 10557 Berlin, statt.
Zuhörer wurden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht gegeben. Bedingt durch die Bestimmungen des neuen Ausweisgesetzes darf der Personalausweis nicht mehr als Pfand hinterlegt werden. Daher wird darum gebeten, ein weiteres mit Bild und Namen versehenes Dokument (Führerschein, Reisepass o. ä.) mitzubringen für die Einlasskontrolle mitzubringen.