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Verfassung und Geschäftsordnung des Bundestages erlauben eine rasche Verabschiedung von Gesetzen, wenn dies erforderlich ist. So ist es auch beim Gesetzgebungsverfahren zur Eurostabilität: Die Fraktionen von CDU / CSU und FDP haben den "Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf wurde am 11. Mai dem Bundestagspräsidenten zugeleitet, von der Verwaltung gedruckt und verteilt. Zwischen Verteilung und erster Lesung am 19. Mai sind acht Tage vergangen - die Geschäftsordnung des Bundestages verlangt in Paragraf 78 Absatz 5 lediglich drei Tage.
Bei der ersten Lesung hat die Bundeskanzlerin eine Regierungserklärung abgegeben, die Fraktionen haben sich zu dem Gesetzentwurf geäußert. Anschließend wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Haushaltsausschuss, der schon frühzeitig eine Expertenanhörung vorbereitet hat. Paragraf 81 der Geschäftsordnung legt fest, dass die zweite Lesung zwei Tage nach Verteilung der gedruckten Beschlussempfehlung und des Ausschussberichtes erfolgen kann.
Wenn dies bis Mittwoch, 19. Mai, 24 Uhr erledigt ist, können die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes deshalb am Freitag stattfinden, ohne dass eine Fristverkürzung beantragt werden müsste.