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Die Bundesregierung will mehr Ärzte in ländliche Regionen locken. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (17/6906) vorgelegt, der am Mittwoch, 19. Oktober 2011, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit ist. Unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) nehmen 98 geladene Sachverständige an der Anhörung teil, die um 14 Uhr im Matthias-Erzberger-Saal des Bundesfinanzministeriums in Berlin, Wilhelmstraße 97, stattfindet.
Zur Diskussion stehen neben dem Gesetzentwurf der Regierung auch Anträge der Linksfraktion für eine "wirksamere Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung" (17/3215) und von Bündnis 90/Die Grünen, "wirksame Strukturreformen für eine patentenorientierte Gesundheitsversorgung" auf den Weg zu bringen (17/7190).
Kernpunkt des Regierungsentwurfs sind Anreize für Mediziner, sich in unterversorgten Regionen neu niederzulassen oder Praxen zu übernehmen. Ärzte, die aufs Land ziehen, sollen demnach mehr verdienen als ihre Kollegen in Städten. Die Regierung erwartet jährliche Mehrkosten von 200 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung.
Dazu sollen Landärzte von Maßnahmen der Budgetbegrenzung ausgenommen werden. Normalerweise müssen Ärzte Honorarabschläge hinnehmen, wenn in ihrer Praxis eine bestimmte Zahl an Behandlungen überschritten wird.
Auch sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit erhalten, einen Strukturfonds einzurichten, in den 0,1 Prozent der jeweiligen Gesamtvergütung und ergänzend eine gleich große Summe der Krankenkassen einfließen. Aus diesem Fonds sollen die Vereinigungen flexibel und ungebunden Anreize zur ärztlichen Niederlassung finanzieren.
Vorgesehen ist auch, dass sich Vertragsärztinnen nach einer Geburt nicht mehr nur sechs, sondern zwölf Monate lang vertreten lassen können. Für die Erziehung von Kindern sollen sie bis zu drei Jahre lang einen "Entlastungsassistenten", also einen zweiten in der Praxis tätigen Arzt, beschäftigen können. Für die Pflege von Angehörigen ist eine sechsmonatige Auszeit mit Vertretung geplant. Auch sollen Landärzte nicht mehr dort wohnen müssen, wo sie praktizieren, sondern auch in der Stadt leben dürfen.
Zugleich soll die Überversorgung mit Ärzten in Großstädten verringert werden. Stärken will die Regierung das Recht der Versicherten, nach einer Kasseninsolvenz eine neue Krankenkasse zu wählen.
Die Linke fordert in ihrem Antrag, in der Analyse und Planung des Versorgungsbedarfs und der anschließenden Umsetzung Kriterien wie die Morbidität, die Mobilität, die Handicaps, die Geschlechterverteilung und die Entwicklung der Altersstruktur der Versicherungen und Leistungserbringer sowie die regionale Infrastruktur und soziale Entwicklung einzubeziehen.
Im Antrag der Grünen wird unter anderem verlangt, das ein unabhängiges Institut beauftragt wird, regelmäßig Versorgungsanalysen vorzunehmen. Künftig solle die Bedarfsplanung im Gesundheitswesen den ambulanten und stationären Sektor umfassen und nach den drei Stufen Primärversorgung, allgemeine fachärztliche Versorgung und spezielle fachärztliche Versorgung differenziert werden. (mpi/vom)
Zeit: Mittwoch, 19. Oktober 2011, 14 bis 19.30 Uhr
Ort: Berlin, Wilhelmstraße 97, Matthias-Erzberger-Saal im Bundesfinanzministerium
Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Gesundheitsausschusses mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument (nicht der Personalausweis) mitgebracht werden.
Medienvertreter müssen sich bis Dienstag, 18. Oktober, 12 Uhr, beim Pressereferat (E-Mail: akkreditierung@bundestag.de) anmelden.