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13. Dezember 2010

Urheberrecht: Von Wert und Wertschätzung der Kreativität

Nach der öffentlichen Anhörung am 13. Dezember traf sich die Projektgruppe Urheberrecht im Anschluss zur Textarbeit am ersten Teil ihres Arbeitsprogramms. Neben kleinen Detailfragen ging es auch um grundsätzliche Überlegungen.

Im Vorfeld der Sitzung hatten die Mitglieder der Projektgruppe und die Fachreferenten der Fraktionen viel Vorarbeit geleistet: Aus den Textvorschlägen der Fraktionen und einzelnen Sachverständigen hatten sie ein elfseitiges Papier für den Bericht der Projektgruppe produziert. Das Papier behandelt den ersten Bereich des Arbeitsprogramms und enthält eine Bestandsaufnahme sowie eine Konkretisierung der Herausforderungen im technischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich.

Die Projektgruppe hat sich vorgenommen, auf Basis dieser Arbeitsgrundlage einen konsensualen Text zu erstellen. Es müssen also Formulierungen gefunden werden, denen alle Mitglieder zustimmen können. Wo das nicht möglich ist, sollen die unterschiedlichen Sichtweisen benannt und in den Text eingebunden werden. Indem konsensorientiert gearbeitet und Dissens genau dokumentiert wird, soll für Außenstehende im Bericht sichtbar werden, welche Positionen in der Projektgruppe vertreten werden.

Entlang dieser Vorgaben arbeitete sich die Projektgruppe absatzweise durch den Text – und konnte solche Passagen als erledigt abhaken, wo Einigung herrschte. Bei einigen Absätzen sah die Projektgruppe noch Handlungsbedarf. Diese Absätze wurden zunächst als Dissens zurückgestellt, es wurden erläuternde Fußnoten vereinbart oder einzelne Mitglieder erklärten sich bereit, Alternativvorschläge zu liefern. Den Text verstehen die Projektgruppenmitglieder als „Rolling Document“ – alle Passagen sind also bis zur Finalisierung jederzeit offen für Überarbeitungen.

Fördert Madonna die "Kleinen"?
An anderen Stellen stiegen die Mitglieder in eine grundsätzliche Diskussion ein, etwa über die gewandelten Bedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung etwa auf Produktions- und Marketingkosten? Wer ist davon betroffen, etablierte oder eher unbekannte Künstler – und auf welche Weise? Früher wie heute seien bestimmte Formen der Kultur nicht möglich, wenn sie nicht refinanzierbar sind – unabhängig davon, dass heute prinzipiell jedermann die Möglichkeit hat, kreative Inhalte zu erstellen und zu verbreiten, stellte ein Projektgruppenmitglied fest. 

Wert  und Wertschätzung
Die Projektgruppe diskutierte auch über die Anerkennung in der Kreativwirtschaft – finanzieller und nichtfinanzieller Art. Die Anerkennung des Künstlers sei in den verschiedenen Branchen völlig unterschiedlich entwickelt. So verdienten Journalisten in der Regel wenig, einige wenige Musiker und Schauspieler aber sehr viel. Die Projektgruppe einigte sich darauf, den Aspekt der großen Asymmetrien in der monetären Entlohnung in den Bericht aufzunehmen. Vermeiden wolle man eine Trennung von etablierten und unbekannteren Künstlern – also zwischen „Leuten, die was schaffen und Leuten, die richtig was schaffen“, wie es ein Projektgruppenmitglied formulierte. Nach der Auffassung eines Teils der Projektgruppe würde ein stärkeres Urheberrecht allerdings wenig an ungleicher Bezahlung ändern – dies sei vielmehr eine Frage von Verträgen und Vermarktung einzelner Kreativer.

Die nächste Projektgruppensitzung findet am 21. Januar statt. Gegenstand der Sitzung soll dann die Fortsetzung der Arbeit am ersten Bereich sowie der zweite Bereich des Arbeitsprogramms sein: „Neue Vertriebs- und Vergütungsformen und Geschäftsmodelle im Internet.“




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Urheberrecht/Urheberrecht_Bericht_Projektgruppe_Wert_und_Wertschaetzung_2010-12-13/index.jsp

Stand: 13.12.2010