Stephan Mayer (Altötting), CDU/CSU
Rechtsanwalt
Geboren am 15. Dezember 1973 in Burghausen; katholisch; ledig.
1993 Abitur am König-Karlmann-Gymnasium Altötting. 1993 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 1997 erstes juristisches Staatsexamen, 2000 zweites juristisches Staatsexamen.
Seit September 2000 Rechtsanwalt.
1994 bis 2003 Kreisvorsitzender der Jungen Union, seit 1997 stellvertretender Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Altötting, seit 1997 Mitglied des CSU-Bezirksvorstandes Oberbayern. Seit 1996 Stadtrat in Neuötting und Kreisrat im Landkreis Altötting, seit 2002 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU-Kreistagsfraktion Altötting; 1998 bis 2002 Jugendreferent der Stadt Neuötting, seit 2010 Präsident der THW-Bundesvereinigung e.V..
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
Vorsitz
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Nachmann Rechtsanwalts GmbH, München,
Rechtsanwalt, jährlich, Stufe 3
3. Funktionen in Unternehmen
Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH, München,
Mitglied des Aufsichtsrates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Altötting, Altötting,
Mitglied des Kreistages
Stadt Neuötting, Neuötting,
Mitglied des Stadtrates
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der
DDR im Bundesarchiv (SAPMO-DDR), Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM), Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
THW-Bundesvereinigung e.V., Berlin,
Präsident, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".