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DER BUNDESMINISTER
DES AUSWÄRTIGEN
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Prag, den 21. Januar 1997
Sehr geehrter Herr Minister,
unter Bezug auf Ziffer VI der Deutsch-tschechischen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung vom 21. Januar 1997 erlaube ich mir, Sie noch einmal der Bereitschaft der deutschen Seite zu versichern, die erforderlichen Bedingungen für die Einreichung und nachfolgende Beurteilung und Erledigung von Anträgen der Staatsangehörigen der Tschechischen Republik auf Aufenthalt und von Anträgen auf Zugang zum Arbeitsmarkt auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften unseres Landes zu schaffen. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist bei der Beurteilung dieser Anträge bereit, im Rahmen ihrer geltenden Rechtsvorschriften humanitäre und andere Belange, insbesondere verwandtschaftliche Beziehungen und familiäre und weitere Bindungen besonders zu berücksichtigen.
Wir sind bereit, sehr geehrter Herr Minister, den Staatsangehörigen Ihres Landes zu ermöglichen, diese Anträge bei unseren Vertretungen auf dem Territorium der Tschechischen Republik einzureichen und die Anträge objektiv und ohne unnötigen Verzug zu bescheiden.
Im Bewußtsein der Bedeutung der Kontakte zwischen den Bürgern unserer Staaten für die Entwicklung der deutsch-tschechischen Beziehungen werden die zuständigen zentralen Stellen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik in diesem Bereich zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterrichten.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Klaus Kinkel
Seiner Exzellenz
dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechischen Republik
Herrn Josef Zieleniec
DER MINISTER
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
Prag, den 21. Januar 1997
Sehr geehrter Herr Minister,
unter Bezug auf Ziffer VI der Tschechisch-deutschen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung vom 21. Januar 1997 erlaube ich mir, Sie noch einmal der Bereitschaft der tschechischen Seite zu versichern, die erforderlichen Bedingungen für die Einreichung und nachfolgende Beurteilung und Erledigung von Anträgen der Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland auf Aufenthalt und von Anträgen auf Zugang zum Arbeitsmarkt auf dem Territorium der Tschechischen Republik im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften unseres Landes zu schaffen. Die Regierung der Tschechischen Republik ist bei der Beurteilung dieser Anträge bereit, im Rahmen ihrer geltenden Rechtsvorschriften humanitäre und andere Belange, insbesondere verwandtschaftliche Beziehungen und familiäre und weitere Bindungen besonders zu berücksichtigen.
Wir sind bereit, sehr geehrter Herr Minister, den Staatsangehörigen Ihres Landes zu ermöglichen, diese Anträge bei unseren Vertretungen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland einzureichen und die Anträge objektiv und ohne unnötigen Verzug zu bescheiden. Im Bewußtsein der Bedeutung der Kontakte zwischen den Bürgern unserer Staaten für die Entwicklung der tschechisch-deutschen Beziehungen werden die zuständigen zentralen Stellen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterrichten.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Josef Zieleniec
Seiner Exzellenz
dem Bundesminister des Auswärtigen
der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Klaus Kinkel
Bonn
DER BUNDESMINISTER
DES AUSWÄRTIGEN
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Prag, den 21. Januar 1997
Sehr geehrter Herr Minister,
unter Bezug auf Ziffer VII der Deutsch-tschechischen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung vom 21. Januar 1997 erlaube ich mir zu bestätigen, daß sich beide Seiten sowohl auf die paritätische Vertretung der deutschen und tschechischen Seite in den Organen des deutsch-tschechischen Zukunftsfonds geeinigt haben als auch übereingekommen sind, die diesem Fonds zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu einem überwiegenden Teil für Projekte zugunsten von Opfern nationalsozialistischer Gewalt zu verwenden.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Klaus Kinkel
Seiner Exzellenz
dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechischen Republik
Herrn Josef Zieleniec
Prag
DER MINISTER
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
Prag, den 21. Januar 1997
Sehr geehrter Herr Minister,
unter Bezug auf Ziffer VII der Tschechisch-deutschen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung vom 21. Januar 1997 erlaube ich mir zu bestätigen, daß sich beide Seiten sowohl auf die paritätische Vertretung der tschechischen und deutschen Seite in den Organen des tschechisch-deutschen Zukunftsfonds geeinigt haben als auch übereingekommen sind, die diesem Fonds zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu einem überwiegenden Teil für Projekte zugunsten von Opfern nationalsozialistischer Gewalt zu verwenden.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Josef Zieleniec
Seiner Exzellenz
dem Bundesminister des Auswärtigen
der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Klaus Kinkel
Bonn
DER BUNDESMINISTER
DES AUSWÄRTIGEN
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Prag, den 21. Januar 1997
Sehr geehrter Herr Minister,
im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland teile ich Ihnen mit, daß der Betrag, den die deutsche Seite in Deutscher Mark für den Zukunftsfonds gemäß Ziffer VII der Deutsch-tschechischen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung vom 21. Januar 1997 zur Verfügung stellt, den Gegenwert von 71.601.365 (einundsiebzig Millionen sechshunderteintausenddreihundertfünfundsechzig) ECU haben wird.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Dr. Klaus Kinkel
Seiner Exzellenz
dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechischen Republik
Herrn Josef Zieleniec
Prag
DER MINISTER
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
Prag, den 21. Januar 1997
Sehr geehrter Herr Minister,
im Namen der Regierung der Tschechischen Republik teile ich Ihnen mit, daß der Betrag, den die tschechische Seite in Tschechischen Kronen für den Zukunftsfonds gemäß Ziffer VII der Tschechisch-deutschen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung vom 21. Januar 1997 zur Verfügung stellt, den Gegenwert von 13.283. 820 (dreizehn Millionen zweihundertdreiundachtzigtausendachthundertzwanzig) ECU haben wird.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Josef Zieleniec
Seiner Exzellenz
dem Bundesminister des Auswärtigen
der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Klaus Kinkel
Bonn