Anhörung zur Umsetzung der Rechte von Behinderten

Rollstuhlfahrer meistert sein Leben.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) befasst sich am Montag, 17. Oktober 2011, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und soll bis gegen 16 Uhr dauern.

Die Sitzung wird mit Untertitelungen zeitversetzt am Mittwoch, 19. Oktober, ab 9 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Web-TV auf www.bundestag.de übertragen.

Inklusion als zentraler Leitgedanke

Mit dem Nationalen Aktionsplan stößt die Bundesregierung nach eigener Aussage einen Prozess an, "der in den kommenden zehn Jahren nicht nur das Leben von Menschen mit Behinderungen maßgeblich beeinflussen wird, sondern das aller Menschen in Deutschland". Denn die Idee der Inklusion, zentraler Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention, "wird unsere Alltagskultur verändern". Deutschland wolle "inklusiv werden".

Inklusion bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben. "Auf Basis des Grundsatzes gleichberechtigter Teilhabe werden für Menschen mit Behinderungen die gleiche Qualität und der gleiche Standard in den jeweiligen Lebensbereichen erwartet, der auch für Menschen ohne Behinderungen gilt", heißt es im Aktionsplan.

"Lücken zwischen Gesetzeslage und Praxis schließen"

Dabei gehe es um gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, um Chancengleichheit in der Bildung, um berufliche Integration und um die Aufgabe, allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu geben.

Die Regierung betont, der Aktionsplan sei eine Maßnahmenpaket, aber kein Gesetzespaket. Es gehe darum, in den nächsten zehn Jahren Lücken zwischen Gesetzeslage und Praxis zu schließen.

Internet-Plattform und Behindertenbericht

Auf einer Internet-Plattform sollen beispielgebende Aktivitäten dokumentiert und dadurch in Lernen voneinander ermöglicht werden.

Auch sollen Inklusionsfortschritte messbar werden. Die Grundlagen dafür werde künftig der neue Behindertenbericht der Bundesregierung liefern, heißt es weiter. (vom)

Zeit: Montag, 17. Oktober 2011, 14 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail:  arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der Sachverständigen

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