Anhörung zu Rechten von Opfern sexueller Gewalt

Symbolbild Kindesmissbrauch

Opfern von sexueller Gewalt sollen nach dem Willen der Bundesregierung Mehrfachvernehmungen, etwa durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Gutachter sowie die eigentliche Hauptverhandlung, erspart bleiben. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/6261) vorgelegt, der am Mittwoch, 26. Oktober 2011, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Thema der Anhörung sind auch Gesetzentwürfe der SPD (17/3646) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/5774).

 „Mehrfachvernehmungen ersparen“

Die Regierung begründet ihre Initiative damit, dass gerade minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs es als belastend empfinden könnten, wenn sie auf diese Weise eine emotional und oft auch intellektuell anstrengende Aussage in der ungewohnten Umgebung des Strafverfahrens mehrmals und möglicherwiese in größeren zeitlichen Abständen wiederholen müssen.

Das geltende Recht sieht unter bestimmten Umständen vor, dass Kindern und Jugendlichen Mehrfachvernehmungen erspart werden können. Künftig solle dies auch für erwachsene Zeugen gelten, wenn bestimmte Straftaten gemeint sind und sie zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre waren. Der Entwurf sieht weiter vor, dass ein Opferanwalt auch für Erwachsene gestellt werden kann.

„Verjährungsfristen verlängern“

Die SPD will die strafrechtliche Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern auf zwanzig Jahre erhöhen. Derzeit liegt sie bei zehn Jahren. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist will die Fraktion von drei auf dreißig Jahre anheben. Zur Begründung heißt es, die große Zahl von Missbrauchsfällen der sechziger bis achtziger Jahre belege, dass Opfer so massiv traumatisiert sein könnten, dass sie erst nach Jahrzehnten in der Lage seien, ihr Schweigen zu brechen.

Auch die Grünen wollen die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf dreißig Jahre erhöhen, wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde. Opfer sexueller Gewalt würden dadurch mehr Zeit erhalten, um Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz für Therapie- und Rehabilitationsbehandlungen zu stellen. Die zivil- und strafrechtliche Verjährung aus familiären Gründen oder bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung solle erst nach dem vollendeten 25. Lebensjahr einsetzen.

Zeit: Mittwoch, 26. Oktober 2011, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen