Umsatzsteuergrenze soll bei 500.000 Euro bleiben

Kasse im Supermarkt

Der Finanzausschuss unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund  (FDP) wird sich am Montag, 17. Oktober 2011, in einer öffentlichen Anhörung mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (17/7020) befassen. Zu der im Sitzungssaal E 600 im Berliner Paul-Löbe-Haus um 14 Uhr beginnenden und bis 15.30 Uhr dauernden Anhörung werden acht Sachverständige erwartet.

"Umsatzsteuergrenze bei 500.000 Euro belassen"

Ziel des Gesetzentwurfs ist es unter anderem, die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzsteuergrenze dauerhaft bei 500.000 Euro zu belassen. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 Euro war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31. Dezember 2011 auslaufen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Befristung aufheben, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.

In der Begründung des Entwurfs heißt es, die Umsatzsteuer entstehe grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Auf die Bezahlung durch den Kunden komme es nicht an. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 Euro könnten jedoch statt dieser "Soll-Versteuerung" die "Ist-Versteuerung" wählen.

Acht Sachverständige

Danach entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, indem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt hat damit erst dann zu erfolgen, wenn der Kunde gezahlt hat.

Eingeladen sind Vertreter der Bundessteuerberaterkammer, des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Handelsverbandes Deutschland, des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Außerdem wird Prof. Dr. Andreas Musil erwartet. (hle/eis)

Zeit: Montag, 17. Oktober 2011, 14 bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Anhörungssaal E 600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32468, Fax: 030/227-36844, E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenenSachverständigen

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