Verlängerung der Antiterrorgesetze auf dem Prüfstand

Polizei am Kieler Hauptbahnhof

Die von der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (17/6925) geplante Verlängerung der sogenannten Antiterrorgesetze und ein von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag (17/3687) zur Evaluierung von Sicherheits- gesetzen sind Thema einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Der Innenausschuss unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) hört dazu sieben Sachverständige am Montag, 17. Oktober 2011, ab 17 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Saal 3.101.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Web-TV auf www.bundestag.de übertragen.

Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Die sogenannten Antiterrorgesetze sollen um vier Jahre verlängert werden. Das sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf "zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes" (17/6925) vor. Damit sollen die Ergebnisse der im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) von 2007 vorgesehenen Evaluierung der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Die Befugnisse sind bislang bis zum 10. Januar kommenden Jahres befristet.

Entfallen sollen der Vorlage zufolge künftig Regelungen, die "die Einholung von Auskünften zu Umständen des Postverkehrs und den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen zur Eigensicherung ermöglichen" und im Evaluierungszeitraum nicht angewendet wurden. Ebenfalls wegfallen soll die Regelung zur "Einholung von Bestandsdaten zu Postdienstleistungen", die im Evaluierungszeitraum nicht zur Terrorismusbekämpfung genutzt wurde. Die übrigen nach dem TBEG befristeten "Eingriffsbefugnisse und Regelungen, die sich als unverzichtbar erwiesen haben", sollen befristet um weitere vier Jahre erhalten bleiben.

Parlamentarische Kontrolle soll ausgeweitet werden

Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle soll laut Gesetzentwurf die Mitwirkung der sogenannten G10-Kommission des Bundestages bei der Einholung von Auskünften von Luftfahrtunternehmen einschließlich der Abfrage bei zentralen Flugbuchungssystemen sowie von Unternehmen der Finanzbranche einschließlich der Abfrage von Kontostammdaten ausgeweitet werden.

Die bisherige Höchstspeicherfrist von 15 Jahren für personenbezogene Daten "in bestimmten Bereichen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden" soll wieder auf zehn Jahre verkürzt werden. Auch soll zum Schutz der Betroffenen ausdrücklich verboten werden, sie auf Grund des Auskunftsersuchens zu benachteiligen, beispielsweise Bankkunden durch eine Kündigung der Bankverbindung.

Die verbleibenden Befugnisse der Nachrichtendienste sollen zudem effektiver ausgestaltet werden, wie es in der Vorlage weiter heißt. So sollen die Nachrichtendienste des Bundes Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können. Auch soll ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht werden.

Grüne fordern transparente Evaluierung

Ebenfalls diskutiert werden soll ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3687), der die Bundesregierung auffordert, "die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte allgemeine Evaluierung von Sicherheitsgesetzen und -behörden ernsthaft, umfassend und weitgehend transparent" in Angriff zu nehmen.

Ferner sollen nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion in künftigen Entwürfen für Sicherheitsgesetze jeweils eine Evaluierungsklausel und eine -frist vorgesehen werden.  (sto/eis)

Zeit: Montag, 17. Oktober 2011, 17 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen