Versorgung verwundeter Soldaten im Blick

Ein deutscher Soldat (im Vordergrund) und gepanzerter Transportwagen

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Versorgung von Bundeswehrsoldaten bei "besonderen Auslands- verwendungen" zu verbessern, steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 17. Oktober 2011. Sieben Sachverständige hat der Ausschuss unter Vorsitz von Dr. Susanne Kastner (SPD) eingeladen, um den Entwurf der Bundesregierung für ein Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (17/7143) einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Fraktionssaal 3 S 001 des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Entschädigungszahlung soll erhöht werden

Die Regierung plant, die einmalige Entschädigungszahlung an schwer verletzte Soldaten, Beamte und Angestellte, deren Erwerbsfähigkeit dauerhaft um 50 Prozent gemindert ist, von derzeit 80.000 auf 150.000 Euro zu erhöhen. Ebenso sollen die Einmalzahlungen an die Ehefrauen und Ehemänner sowie die Kinder getöteter Soldaten und Zivilisten von 60.000 auf 100.000 Euro steigen.

Besser gestellt werden sollen auch die Hinterbliebenen von getöteten Soldaten ohne Pensionsansprüche, also von Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistenden. Sie sollen die gleiche Unfallhinterbliebenenversorgung erhalten wie die Hinterbliebenen von Berufssoldaten.

Verbesserungen bei Pensionen und Renten

Verbesserungen plant die Regierung auch bei den Pensionen und Renten. Auslandseinsätze ab einer bestimmten Mindestdauer sollen stärker auf die Altersversorgung angerechnet werden.

Zudem will die Regierung eine Lücke beim Schadensausgleich für ausgefallene Lebensversicherungen der Soldaten und Zivilbeschäftigten aufgrund der sogenannten "Kriegsklausel" in den Versicherungsbedingungen schließen.

Neuregelung beim Schadensausgleich

So soll der Schadensausgleich durch den Bund künftig nicht nur an natürliche Personen, etwa die Hinterbliebenen eines gefallenen Soldaten, sondern auch an eine juristische Person gezahlt werden, also zum Beispiel an eine Bank, an die der Soldat seine Versicherungsansprüche zur Finanzierung von Wohneigentum oder Betriebseinrichtungen abgetreten hat.

Vorgesehen ist darüber hinaus, dass der Stichtag für die Anwendbarkeit des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 vorverlegt wird. Nach diesem Gesetz können verwundete Soldaten und Zivilbeschäftigte ab einer Erwerbsminderung von 50 Prozent eine Weiterbeschäftigung beantragen. (aw/vom)

Zeit: Montag, 17. Oktober 2011, 13 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Reichstagsgebäude, Fraktionssaal 3 S 001

Interessierte Besucher können sich unter Angabe des Namens und Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: verteidigungsausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen