Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern

Recht/Unterrichtung - 14.10.2011

Berlin: (hib/TYH) Die Bundesregierung wird im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zur Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern den Vorschlag des Bundesrates näher prüfen, nach dem die große Strafkammer über ihre Besetzung in der Hauptverhandlung bei der Eröffnung des Hauptverfahrens oder spätestens bei der Festlegung des Termins zur Hauptversammlung entscheiden soll. In ihrer Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrates, die dem Bundestag als Unterrichtung (17/7276) vorliegt, weist sie jedoch darauf hin, dass der derzeitige Gesetzentwurf die geltende Rechtslage fortschreibe. „Die Regelung, dass die Strafkammer mit Eröffnung des Hauptverfahrens auch über die Besetzung in der Hauptverhandlung entscheidet, scheint sich in der Vergangenheit bewährt zu haben“, heißt es weiter.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Dr. Verena Renneberg, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein