Regierung: Erfassung biometrischer Daten durch Isaf ist völkerrechtlich gedeckt

Verteidigung/Antwort - 06.10.2011

Berlin: (hib/AW) Die Erhebung und Verarbeitung der biometrischen Daten afghanischer Bürger durch die Internationale Schutztruppe in Afghanistan (Isaf) ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das Völkerrecht gedeckt. In ihrer Antwort (17/6862) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (17/6744) beruft sich die Regierung auf das Mandat des UN-Sicherheitsrates. Dies ermächtige die Isaf dazu, „alle zur Erfüllung ihres Mandates notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“. Das Mandat beschränke sich nicht auf die Anwendung militärischer Gewalt, sondern erlaube auch das Anhalten von Personen oder ihre vorübergehende Ingewahrsamnahme, Hausdurchsuchungen sowie die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe biometrischer und anderer personenbezogener Daten.

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