Handelsvorteile für Entwicklungsländer

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - 28.09.2011

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht Reformbedarf bei den Einfuhrzöllen für Waren aus Entwicklungsländern. Ein entsprechender Entwurf „für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen“ (KOM(2011)241) stand am Mittwoch im Mittelpunkt im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. „Wir begrüßen die Konzentration auf Länder, die bedürftig sind“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Entwicklungsministerium, Gudrun Kopp (FDP), zu den Vorschlägen aus Brüssel. Die Reform biete die Chance, sich bei Arbeitsnormen, Sozialstandards, Menschenrechten und guter Regierungsführung als Voraussetzung für die Gewährung von Handelsvorteilen „völlig neu aufzustellen“.

Kritik kam aus den Fraktionen an der Pro-Kopf-Einkommensschwelle von 4000,00 Euro im Jahr, ab der Entwicklungsländer nach den Vorschlägen der EU-Kommission nicht mehr von den Zollvergünstigungen profitieren sollen. 91 Länder würden demnach keinen Anspruch auf Vergünstigungen haben, kritisierte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, darunter auch solche, die nur knapp über der Schwelle liegen würden wie etwa Namibia. Eine Vertreterin der Unionsfraktion brachte eine differenziertere Kategorisierung in drei Ländergruppen ins Spiel. Mit der Schwelle würden jene Länder bestraft, deren Pro-Kopf-Einkommen wachse.

Auch die FDP-Fraktion forderte eine transparentere Kategorisierung: die Gleichsetzung von Ländern wie Venezuela und Aserbaidschan, erschließe sich ihm nicht, sagt ein Vertreter der Liberalen. Die Fraktion Die Linke sprach von einer „Erpressungssituation“ für Länder, deren Pro-Kopf-Einkommen über der Schwelle liegt – diese würden zu bilateralen Freihandelsabkommen mit Europa gezwungen. Die SPD-Fraktion betonte die Steuerungsmöglichkeiten für Entwicklung: Nötig seien strenge Prüfkriterien und die qualitative Bewertungen etwa der Sozialstandards in Entwicklungsländern, bevor ihnen Handelsvorteile eingeräumt werden.

Kopp sicherte für die Bundesregierung zu, unter anderem beim Thema der Einkommensschwelle das Gespräch in Brüssel zu suchen: „Wir wollen, dass es einen fließenden Übergang gibt“, sagte Kopp. Es gehe darum, „Anreize zu schaffen, statt Entwicklung zu bestrafen.“

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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