Betriebsprüfungen bei Leiharbeitsfirmen

Arbeit und Soziales/Antwort - 11.10.2011

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2010 insgesamt 2.219 und vom 1. Januar bis 30. Juni 2011 bisher 2.306 Betriebsprüfungen bei Leiharbeitsfirmen durchgeführt. Im Jahr 2010 stellte die BA in 1.568 Fällen Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fest und verhängte Geldbußen über insgesamt 86.625 Euro. Im ersten Halbjahr 2011 waren es 784 Verstöße und Geldbußen von bisher 33.790 Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/7167) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6960) hervor. In dieser hatte die Fraktion eine zu geringe Prüfquote der BA kritisiert, um Leiharbeitnehmer wirksam vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen.

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