Umsatzsteuergrenze

Finanzen/Antwort - 11.10.2011

Berlin: (hib/HLE) Wenn Kleinunternehmer die Umsatzsteuergrenze überschreiten und die Steuer in der Annahme, keiner Steuerpflicht zu unterliegen, verspätet anmelden, liegt keine Steuerhinterziehung vor. In diesen Fällen fehle der Vorsatz, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6932). Eine Anhebung der zur Zeit bei 17.500 Euro im Jahr liegenden Umsatzsteuergrenze könne auf Grund von EU-Vorgaben nur entsprechend der Preissteigerungsrate erfolgen.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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