Erdölvorräte sollen für 90 Tage reichen

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf - 10.10.2011

Berlin: (hib/HLE) Aufgrund von Vorgaben der EU muss die Erdölbevorratung in Deutschland neu ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes und zur Änderung des Mineralöldatengesetzes (17/7273) vorgelegt. Das „bewährte deutsche Bevorratungssystem“ und die bewährten Regelungen des bisherigen Gesetzes würden jedoch beibehalten, versichert die Bundesregierung. Auch in Zukunft seien Vorräte allein zur Sicherung der Energieversorgung und -vorsorge für den Fall von Versorgungsstörungen bestimmt „und dienen nicht einer möglichen Einflussnahme auf Preisentwicklungen im Energiemarkt“.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, soll der Erdölbevorratungsverband, eine rechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts, für die Bevorratungspflicht zuständig bleiben. Dieser 1978 gegründeten Institution gehören Ölimporteure und Hersteller von Erdölerzeugnissen als Pflichtmitglieder an. Sie müssen auch die für die Erdölreserve notwendigen Mittel durch Pflichtbeiträge an den Erdölbevorratungsverband aufbringen. Die Bevorratung hat sich durch die Vorgaben der EU in Zukunft an den Nettoeinfuhren von Erdöl und Erdölerzeugnissen während eines Zeitraums von 90 Tagen auszurichten. Bisher war der Inlandsverbrauch bestimmter Gruppen maßgebend.

Außerdem wird eine Kategorie sogenannter spezifischer Vorräte geschaffen, an die besondere Anforderungen gestellt werden. Diese Vorräte dürfen nur aus Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, Heizöl Extra Leicht (EL) und Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis bestehen. „Dadurch soll gewährleistet werden, dass Vorräte zu jedem Zeitpunkt verfügbar sind, um Versorgungsstörungen entgegentreten zu können“, schreibt die Bundesregierung.

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