Anhörung zum Umsatzsteuergesetz

Finanzausschuss - 10.10.2011

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird sich am Montag, den 17. Oktober, in einer öffentlichen Anhörung mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (17/7020) befassen. Zu der im Sitzungssaal E 600 im Paul-Löbe-Haus um 14.00 Uhr beginnenden und bis 15.30 Uhr dauernden Anhörung werden acht Sachverständige erwartet. Eingeladen sind Vertreter der Bundessteuerberaterkammer, des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Handelsverbandes Deutschland, des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Außerdem wird Professor Andreas Musil erwartet.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es unter anderem, die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzsteuergrenze dauerhaft bei 500.000 Euro zu belassen. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 Euro war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31. Dezember 2011 auslaufen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Befristung aufheben, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.

In der Begründung des Entwurfs heißt es, die Umsatzsteuer entstehe grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Auf die Bezahlung durch den Kunden komme es nicht an. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 Euro könnten jedoch statt dieser „Soll-Versteuerung“ die „Ist-Versteuerung“ wählen. Danach entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, indem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt hat damit erst dann zu erfolgen, wenn der Kunde gezahlt hat.

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