Sebastian Edathy, SPD

Soziologe

Wahlkreis 041 Nienburg II - Schaumburg
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 5. September 1969 in Hannover; evangelisch.

1989 Abitur. 1989 bis 1990 Zivildienst. Abschluss eines Studiums der Soziologie und Deutschen Sprachwissenschaft (M. A.) an der Universität Hannover.

1990 bis 1993 Mitarbeiter von Bärbel Tewes, MdL Niedersachsen, 1993 bis 1998 persönlicher Referent von Ernst Kastning, MdB.

Mitglied der ver.di, der AWO, des Sozialverbandes Deutschland und von amnesty international.

Seit 1990 Mitglied der SPD, 1993 bis 1995 Vorsitzender der Jungsozialisten im Landkreis Nienburg, seit 1993 Mitglied des SPD-Unterbezirksvorstandes; stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Indischen Parlamentariergruppe.

Mitglied des Bundestages seit 1998; Mitglied im Vorstand der SPD-Fraktion.


Kontakt

Sebastian Edathy, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)

Ordentliches Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Europarecht
  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,

Stellv. Mitglied des Kuratoriums

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Kassel,

Mitglied im Parlamentarischen Ring

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".