Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Tourismus
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Dipl. Ing. Architektin, Städteregionsoberbaurätin a.D.
Wahlkreis 089 Kreis Aachen
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Geboren am 08. Juli 1960 in Bad Salzuflen; Lebensgemeinschaft, ein erwachsener Sohn.
1979 Abitur in Bad Salzuflen. Studium der Architektur an der RWTH Aachen, 1988 Diplom.
1986 Gründung und selbstständig tätig in der Planungsgruppe "Alte Windkunst"; 1992 bis 1995 Referendariat beim Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen, 1995 zweites Staatsexamen; seit 1995 Amtsleiterin für "Straßenbau und Wohnungswesen" bei der Kreisverwaltung Aachen.
Seit 1985 Mitglied im Verein alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Fördermitglied im Rainbow e.V. Aachen und im Frauenkommunikationszentrum Herzogenrath.
2002 bis 2009 Mitglied im Vorstand des Grünen-Bezirksverbandes Mittelrhein. Seit 1999 Mitglied im Landschaftsverband Rheinland (LVR) und im Regionalrat Köln, seit 1999 stellvertretende Vorsitzende des Regionalrats Köln, 1999 bis 2004 frauenpolitische Sprecherin im LVR, seit 2004 finanzpolitische Sprecherin und Leiterin des Arbeitskreises Finanzen der Grünen im LVR, seit 2005 Mitglied im Vorstand der Grünen-Fraktion im LVR.
Mitglied des Bundestages seit September 2007, Sprecherin für Stadtentwicklung und Obfrau im Ausschuss für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Bettina Herlitzius, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Landschaftsverband Rheinland, Köln,
Mitglied der Landschaftsversammlung
Regierungsbezirk Köln, Köln,
Regionalrätin
Stiftung Bergbaumuseum Grube Anna II, Alsdorf,
Mitglied des Beirates
Stiftung Zinkhütter Hof, Stolberg,
Mitglied des Beirates
Vogelsang IP gemeinnützige GmbH, Schleiden,
Mitglied des Aufsichtsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".