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Juristin
Wahlkreis 121 Essen III
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
1983 Fachhochschulreife, 1984 Abitur, im Anschluss einjähriges Praktikum bei der Sparkasse. 1985 bis 1987 Ausbildung zur Moderatorin für den Bereich Moderation und Kommunikation. 1985 bis 1995 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, Abschluss erstes und zweites Staatsexamen, im Rahmen der Ausbildung die Stationen in Körperschaften, Verwaltung und Wirtschaft durchlaufen.
1995 bis 1999 tätig als freiberufliche Juristin, 1999 bis 2003 Juristin im Management eines Konzerns für den Bereich Immobilien, Bewirtschaftung, Expansion und Reorganisation. 2003 bis 2005 tätig als freiberufliche Juristin im Krisen- und Projektmanagement.
Seit 1990 Mitglied in der Margarethe-Krupp-Stiftung, 2005 der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der Aufsichtsrat Stadtwerke AG Essen, seit 1989 Mitglied in der AWO, seit 2005 in der Arbeitsgemeinschaft Kultur und Brauchtum Schausteller sowie in der Karnevalsgesellschaft Hahnekopp e. V.
Seit 1980 Mitglied der SPD, seit 1982 in unterschiedlichen Funktionen und Ebenen tätig, u. a. seit 2003 stellvertretende Unterbezirksvorsitzende. 1989 bis 2005 Mitglied im Rat der Stadt Essen, 2004 bis 2005 stellvertretende Fraktionsvorsitzende, 2003 bis 2005 Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung, planungspolitische Sprecherin, 2004 bis 2005 Vorsitzende des Rechnungsprüfungs-, Haupt- und Finanzausschusses; 1990 bis 1994 Mitglied im Bezirksplanungsrat und 2003 bis 2005 im Regionalrat Düsseldorf, 2004 bis 2005 im Fraktionsvorstand Regionalrat. Seit Dezember 2005 stellvertretende Vorsitzende des Essener Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK).
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Petra Hinz (Essen), MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge, Essen,
Mitglied des Aufsichtsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".