Dr. Günter Krings, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 110 Mönchengladbach
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 7. August 1969 in Rheydt; evangelisch-reformiert.

1989 Abitur. 1989 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften und Geschichte an der Universität Köln, 1994 erste juristische Staatsprüfung; 1994 bis 1995 Studium des US-amerikanischen und internationalen Rechts an der Temple University in Philadelphia, Fulbright-Stipendiat, Abschluss Master of Laws; 1995 bis 1997 Rechtsreferendar u. a. Deutscher Städtetag, zweite juristische Staatsprüfung 1997.

1997 bis 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht der Universität Köln; Dozent an der Kölner Journalistenschule; 2002 Promotion Dr. jur. Rechtsanwalt in Mönchengladbach seit 1998, seit 2004 Lehrbeauftragter an der Universität Köln.

Mitglied der JU seit 1983, der CDU seit 1985, 1989 bis 1994 Vorsitzender der JU Wickrath, 1992 bis 2003 Bezirksvorsitzender der JU Niederrhein, seit 1998 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Niederrhein, seit 2002 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU in Mönchengladbach; seit 1995 Landesvorstand des Ev. Arbeitskreises der CDU in Nordrhein-Westfalen. Seit 1989 Mitglied im Kulturausschuss der Stadt Mönchengladbach, Schirmherr der GBS-Patienten-Initiative; ehrenamtliches Mitglied im Aufsichtsrat des Bethesda-Krankenhauses in Mönchengladbach.

Mitglied des Bundestages seit 2002; 2002-2005 Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Fraktion, 2006-2009 Vorsitzender des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung, stellvertretendes Mitglied und Projektgruppenleiter der Bundesstaatskommission; 2008-2009 Justitiar der CDU/CSU-Fraktion, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU seit 2009.


Kontakt

Dr. Günter Krings, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Kultur und Medien
  • Rechtsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Wahlausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Anwaltskanzlei Kapellmann & Partner, Mönchengladbach,

Rechtsanwalt, 2009, Stufe 2

3. Funktionen in Unternehmen

Quadriga Hochschule GmbH, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Verlag C.H. Beck oHG, München,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Evangelische Kirche in Deutschland, Hannover,

Mitglied der Kammer für nachhaltige Entwicklung, ehrenamtlich

Evangelischer Kirchenkreis Gladbach-Neuss, Mönchengladbach/Neuss,

Mitglied der Kreissynode, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Automaten-Selbst-Kontrolle, Berlin,

Mitglied des Jugendschutzpolitischen Beirates, ehrenamtlich

Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e.V., Bonn,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V., Hamburg,

Vorsitzender, ehrenamtlich

Evangelisches Krankenhaus Bethesda gemeinnützige GmbH, Mönchengladbach,

Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

Frischluft e.V., Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

International Association of Legislation (IAL) e.V., Den Haag (Niederlande),

Mitglied im Advisory Council, ehrenamtlich

Nationales Zentrum für Bürokratieabbau an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld gemeinnützige GmbH, Bielefeld,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".