Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
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Generalsekretär der FDP
Wahlkreis 101 Rheinisch-Bergischer Kreis
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Geboren am 7. Januar 1979 in Wuppertal; wohnhaft in Berlin; katholisch; verheiratet.
Abitur 1998; Hauptmann der Reserve; Studium der Politikwissenschaft, des Öffentlichen Rechts und der Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Abschluss: Magister Artium.
1997 bis 2004 Inhaber einer Werbeagentur und eines Internet-Unternehmens; Herausgabe von Fachbüchern.
Seit 1995 Mitglied der FDP; seit 1998 Mitglied des Landesvorstandes der FDP in Nordrhein-Westfalen; seit 2002 Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Rheinisch-Bergischer Kreis; von 2004 bis Februar 2010 Generalsekretär der nordrhein-westfälischen FDP; seit 2007 Mitglied des Bundesvorstands der FDP. Seit 14. Dezember 2009 Generalsekretär der FDP.
2000 bis 2009 Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen; 2005 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion.
Platz 9 der Landesreserveliste der FDP Nordrhein-Westfalen für den Deutschen Bundestag.
Christian Lindner, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Freie Demokratische Partei, Berlin,
Generalsekretär, monatlich, Stufe 2
Sparkasse Leverkusen, Leverkusen,
Vortrag, 2010, Stufe 2
Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf, Düsseldorf,
Mitglied des Kuratoriums
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Potsdam,
Mitglied des Kuratoriums
Walther Rathenau Institut, Stiftung für internationale Politik, Berlin,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".