Ordentliches Mitglied
- Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
- Finanzausschuss
- Petitionsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Handelsfachwirtin
Wahlkreis 187 Odenwald
Direkt gewählt in Hessen
Geboren am 21. Dezember 1963 in Mailand; römisch-katholisch; ledig.
Abitur in Darmstadt. Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau, Weiterbildung zur Handelsfachwirtin; 1984 bis 2000 in einem Großhandelskonzern, 2000 bis 2002 Geschäftsleitung in einem mittelständischen Unternehmen; Vorstandsmitglied im Wirtschaftsrat der Sektion Offenbach-Dieburg.
1993 Eintritt in die CDU, 2001 bis 2005 stellvertretende Vorsitzende, seit 2005 arteivorsitzende der CDU in Rödermark; seit 1993 Stadtverordnete in Rödermark; 1997 bis 2001 CDU-Fraktionsvorsitzende; 2001 bis 2003 Stadtverordnetenvorsteherin; Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU Offenbach-Land seit 2003.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Ordentliches Mitglied; Finanzausschuss; Stellvertretendes Mitglied; Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Veröffentlichungspflichtige Angaben; Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Stadt Rödermark, Rödermark; Mitglied der Stadtverordnetenversammlung; Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen; Heimat- und Geschichtsverein Rödermark e.V., Rödermark, Vorsitzende.
Patricia Lips, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
VVB Vereinigte Volksbank Maingau eG, Obertshausen,
Mitglied des Vertreterforums
Stadt Rödermark, Rödermark,
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".