Vizepräsident des Deutschen Bundestages
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Diplombetriebswirt (FH), Bundesminister a. D., Vizepräsident des Deutschen Bundestages
Wahlkreis 253 Augsburg-Land
Direkt gewählt in Bayern
Wirtschaftsschule, kaufmännische Lehre, Einzelhandelskaufmann. Studium zum Diplombetriebswirt (FH) in München, Studium für das Lehramt an der Universität Augsburg. Hauptschullehrer a. D.
Seit 1966 Mitglied der CSU. 1972 bis 1998 Mitglied des Kreistages von Augsburg. 1978 bis 1986 Mitglied des Bayerischen Landtages.
Mitglied des Bundestages seit 1987; Mitglied des Vorstands der CDU/CSU-Fraktion, Mai 1992 bis Januar 1998 Parlamentarischer Geschäftsführer; 14. Januar bis 26. Oktober 1998 Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau; 1998 bis 2005 Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 2005 bis 2009 Vorsitzender des Finanzausschusses, seit Nov. 2009 Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie. Seit 23. März 2011 Vizepräsident des Deutschen Bundestages.
Eduard Oswald, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
SpeakerAgency GmbH, München,
Vorträge, 2009, Stufe 3
Vorträge, 2010, Stufe 3
Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen,
Mitglied des Beirates
M+P Ingenieurgesellschaft Holding GmbH & Co. KG, Hannover,
Mitglied des Beirates, monatlich, Stufe 1
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn,
Vertrauensmann für die Bausparer der Landesbausparkasse Bayern
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Vorsitzender des Beirates
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".