Ordentliches Mitglied
- Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretendes Mitglied
- Innenausschuss
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Erzieher
Wahlkreis 004 Rendsburg-Eckernförde
Gewählt über Landesliste Schleswig-Holstein
1993 Realschulabschluss. 1994 bis 1996 Fachschule für Sozialpädagogik. 1996 bis 1997 Zivildienst.
1997 bis 2005 tätig als staatlich anerkannter Erzieher bzw. als Fachkraft für Berufs- und Arbeitsförderung beim Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein, 2002 bis 2005 auch als Mitarbeitervertreter. Seit 2000 ehrenamtlicher Betreuer beim Amtsgericht Eckernförde.
Mitglied bei Greenpeace, ver.di und AWO.
Seit 1992 Mitglied der SPD, 1992 bis 1998 Juso-Ortsvorsitzender in Eckernförde, seit 1998 Mitglied im SPD-Kreisvorstand Rendsburg-Eckernförde, seit 2002 Vorsitzender der SPD Rendsburg-Eckernförde, 2002 bis 2003 Mitglied im SPD-Landesvorstand Schleswig-Holstein, seit 2003 Mitglied im SPD-Landesparteirat. 1994 bis 2005 Ratsherr in Eckernförde, 2003 bis 2005 Vorsitzender des städtischen Sozialausschusses.
Mitglied des Bundestages seit 2005. Von 2005 bis 2009 Obmann der SPD-Fraktion. Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Beratender Ausschuss Dänische Minderheit, Beratender Ausschuss Friesische Volksgruppe, Gremiem für Fragen der Deutschen Minderheit in Nordschleswig und der Friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein und Mitglied im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement. Stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss und der Kinderkommission.
Sönke Rix, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".