Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden), CDU/CSU

Diplomsoziologin, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wahlkreis 179 Wiesbaden
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 3. August 1977 in Wiesbaden; evangelisch-lutherisch; verheiratet, eine Tochter.

1988 bis 1997 altsprachliches Gymnasium in Wiesbaden. 1997 bis 2002 Studium der Soziologie, Geschichte, Philosophie und Politik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, 2002 Abschluss als Diplomsoziologin. Neben dem Studium Tätigkeit als Mitarbeiterin einer hessischen Landtagsabgeordneten und als wissenschaftliche Hilfskraft der Universität Mainz. Hospitantin bei der FAZ. 2009 Promotion zum Dr. phil. am Institut für Politikwissenschaft, Universität Mainz.

1991 Eintritt in die Junge Union, seit 1992 Mitglied des Kreisvorstandes der JU Wiesbaden, 1994 Eintritt in die CDU, seit 1995 Mitglied des Bezirksvorstands der CDU Westhessen; 2002 Nominierung zur Spitzenkandidatin der Jungen Union Hessen, seit 2002 Mitglied des Landesvorstands der CDU Hessen. 2000 bis 2001 Stadtverordnete der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Mitglied des Bundestages seit 2002, seit Oktober 2008 Obfrau im 1. Untersuchungsausschuss, seit November 2009 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Kontakt

Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden), MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin,

Bundesministerin, monatlich, Stufe 3

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".