Stephan Thomae, FDP

Rechtsanwalt

Wahlkreis 256 Oberallgäu
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 19.06.1968 in Kempten; röm.-kath.; verheiratet; drei Kinder

1987 Abitur Humanistisches Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten, 1987/88 Grundwehrdienst; 1988 – 1993 Geschichtsstudium, München, Abschluss M. A.; 1990 – 1995 Jurastudium, München; Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung; Abschluss 1. Staatsexamen; 1995 – 1998 Referendariat in Kempten, Speyer, Kalkutta Abschluss 2. Staatsexamen; seit 1998 Rechtsanwalt in Kempten.

Mitgliedschaft in gesellschaftlichen Organisationen: 1990 – 2005 Dirigent Musikverein Kempten - Sankt Mang; 2000 – 2005 Präsident der Deutsch-Indischen Juristenvereinigung e. V.; seit 2000 Stiftungsvorstand Ekkehard-Stiftung (Studienstiftung); Mitglied verschiedener regionaler und überregionaler Organisationen, wie z. B. amnesty international, Bund, Naturschutz, Mehr Demokratie e. V. u. a..

Seit 1999 Mitglied der FDP; seit 2000 Mitglied im Kreisvorstand der FDP Kempten; seit 2002 Mitglied im Bezirksvorstand der FDP Schwaben; seit 2004 Mitglied im Landesvorstand der FDP Bayern.


Kontakt

Stephan Thomae, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Unterausschuss Europarecht

Ordentliches Mitglied

  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Unterausschuss Europarecht
  • Haushaltsausschuss
  • Petitionsausschuss
  • Rechtsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Finanzausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwalt, Kempten

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Ekkehard-Stiftung (Studienstiftung), Kempten,

Mitglied des Stiftungsvorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".