Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > Grünen-Fraktion thematisiert "medizinisch begründeten Eigenanbau von Cannabis"
Der klagende Patient hatte den Angaben zufolge beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau von Cannabis beantragt, ”weil er die monatlichen Kosten von bis zu 1.500 Euro für den Erwerb von Cannabisblüten oder eines Cannabisextraktes nicht tragen kann“. Während das zuständige BfArM dem Widerspruch des Klägers habe stattgeben und die Erlaubnis im Widerspruchverfahren erteilen wollen, habe das Bundesgesundheitsministerium das Institut angewiesen, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu erlassen.
Wissen will die Fraktion, aus welchen Gründen das Ministerium das BfArM angewiesen habe, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid zu erlassen. Auch fragen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Berufung einlegen wird.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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