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Dabei sei es eine Selbstverständlichkeit, dass Empfänger von Zuwendungen des Bundes auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen, schreiben die Abgeordneten. Mit ihrer Arbeit bewiesen diese Initiativen ”mehr als viele andere, dass sie für die Geltung des Grundgesetzes eintreten“. Es sei ”widersinnig, gerade von diesen Initiativen eine über die allgemeinen Richtlinien bei der Zuwendung von Bundesmitteln hinausgehende explizite Sondererklärung zur Verfassungstreue zu verlangen“. Die Bestätigungserklärung der Bundesregierung unterstelle, ”dass gerade Demokratieinitiativen in einem besonderen Maße geneigt wären, mit antidemokratischen Partnerinnen und Partnern zu kooperieren“. Auch hätten zivilgesellschaftliche Initiativen ”weder die Fähigkeit noch die Legitimation, eine belastbare Einschätzung über die Qualifizierung der politischen Ziele jeder ihrer Kooperationspartnerinnen und –partner einzuholen“. Daher solle die Bundesregierung ”die geplante Bestätigungserklärung als Zuwendungsvoraussetzung aus den Richtlinien des Bundesprogramms“ streichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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