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Sie weist weiter darauf hin, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zum sicheren Bau und Betrieb von Eisenbahnen gibt. Damit die Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen würden, müssten sie ein Sicherheitsmanagement nachweisen. Dies könne bei Unternehmen, die keine grenzüberschreitenden Verkehre betreiben, mit Hilfe eines Betriebsleiters erfolgen. Diese seien für das Sicherheitsmanagement verantwortlich.
Die Eisenbahnaufsicht werde in Deutschland durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wahrgenommen, heißt es in der Unterrichtung. Seine Aufgabe sei es, die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitspflichten zu überwachen und Gefahren abzuwehren,
die aus dem Betrieb einer Eisenbahn entstehen oder von den Betriebsanlagen ausgingen. Das EBA habe aufgrund der Erkenntnis-
se aus der Verwaltungspraxis der letzten Jahre und aufgrund geänderter europäischer Vorgaben unter anderem die Prozesse der Eisenbahnaufsicht über Infrastrukturanlagen neu gestaltet, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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