Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Bessere Transparenz und Kontrolle bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas
Derzeit würden eine Reihe von Unternehmen vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit der Förderung von sogenannten ”unkonventionellem Erdgas“ erkunden, schreibt die Fraktion. Die Gewinnung des Erdgases erfordere dabei anders als bei der konventionellen Gasförderung eine wegen ihrer Umweltauswirkungen in den USA inzwischen stark umstrittene Fördermethode, die als ”Hydraulic Fracturing“ oder auch ”Fracking“ bezeichnet werde. Vor allem diese Fördermethode löse bei den betroffenen Anwohnern, aber auch bei Wissenschaftlern und der Wasserwirtschaft ”erhebliche Kritik“ aus, heißt es weiter.
Deshalb soll die Bundesregierung unter anderem dafür sorgen, dass diese umstrittene Fördermethode nicht angewendet wird, bevor gesicherte wissenschaftliche Kenntnisse über die Risiken und die möglichen Folgen dieser Technologie vorlägen und die Gefährdung für Mensch und Natur ausgeschlossen werden könne, fordert die Fraktion in dem Antrag. Weiter soll die Regierung Maßnahmen einleiten, welche den Einsatz trinkwassergefährdender, wasserorganismenschädigender oder anderweitig giftiger Stoffe zur Aufsuchung und Förderung von unkonventionellem Erdgas grundsätzlich ausschließe. Schließlich fordern die Abgeordneten, eine grundsätzliche Reform des deutschen Bergrechts einzuleiten, in deren Rahmen zum Beispiel die überkommene Trennung von Grund- und Bergeigentum abgeschafft, die generelle Beweislastumkehr im Falle von Bergschäden eingeführt und Klagemöglichkeiten verbessert werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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