Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Chemikaliengesetz wird an EU-Recht angepasst
Zum Inhalt der CLP-Verordnung schreibt die Bundesregierung, dass die bisherige Zuordnung gefährlicher Stoffe und Gemische zu Gefährlichkeitsmerkmalen durch Gefahrenklassen ersetzt werde, die durch neue Gefahrenkategorien innerhalb der Klassen weiter abgestuft würden. Kennzeichnungssymbole und sonstige Kennzeichnungsbestandteile seien grundlegend neu gestaltet worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Dr. Verena Renneberg, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein