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Auch soll die Regierung laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die ”erheblichen Einschränkungen der (Gerichts-)Verfahrensrechte im Asylverfahren wieder zurückgenommen werden“. Ferner fordert die Fraktion von der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ”ein dauerhaftes Resettlement-Verfahren auf gesetzlicher Grundlage zu schaffen, mit dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur jährlichen Übernahme eines bedeutenden Kontingents schutzbedürftiger Flüchtlinge verpflichtet“.
Zur Begründung verweist die Fraktion auf den 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951. Dieser Jahrestag ”sollte ein Anlass dafür sein, bestehende Defizite und Mängel des internationalen Flüchtlingsschutzes zu benennen, zu analysieren und zu beheben“, heißt es in dem Antrag. Diesbezüglich bestehe Handlungsbedarf auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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