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”Effektivität und Effizienz in der Arbeitsmarktpolitik können nur erreicht werden, wenn die arbeitsuchende Person mit der für sie zielführenden und damit richtigen Maßnahme unterstützt wird“, heißt es in dem Entwurf. Deshalb ziele der Entwurf darauf ab, dezentrale Entscheidungskompetenzen zu stärken sowie ”einfache, überschaubar geregelte Instrumente“ einzusetzen, ”verbunden mit einem zweckmäßigen Controlling“. Auch soll das Ziel einer höheren Flexibilität umgesetzt werden, ”um die Instrumente anzuwenden, die auf den konkreten Fall passen“. Neben größerer Individualität der Maßnahmen für die Ausbildungs- und Arbeitsuchenden und höherer Qualität bei der aktiven Arbeitsförderung soll mehr Transparenz ”die Handhabung des Instrumenteneinsatzes“ erleichtern.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung neu zu ordnen und hierfür die arbeitsmarktpolitischen Instrumente ”konsequent nach Unterstützungsleistungen zu ordnen“. Dabei soll die ”bisherige intransparente Zuordnung der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung nach der Dreiteilung Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger“ aufgegeben und die gesetzlichen Regelungen für die Instrumente auf Kerninhalte beschränkt werden.
Zur Weiterentwicklung der beruflichen Eingliederung soll die Möglichkeit eingeführt werden, bei vermittlungsunterstützenden Angeboten von Arbeitsmarktdienstleistern über eine Gutscheinlösung den Anbieter der Maßnahme selbst auszuwählen. Um die ”in der Praxis als unübersichtlich empfundene“ Förderstruktur zu korrigieren, sollen die im SGB III festgelegten Eingliederungszuschüsse zusammengeführt werden. Auch die Leistungen für Selbstständige sollen umgebaut werden. Laut Gesetzentwurf soll der Gründungszuschuss vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Die mögliche Gesamtförderdauer von 15 Monaten soll erhalten bleiben. Im Rahmen der Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung sollen die Instrumente zu zwei Instrumenten zusammengefasst werden. Gefördert werden sollen künftig Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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