Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Abgeordnetenentschädigung soll angehoben werden
Ab 2013 soll eine ”jährliche Anpassung entsprechend dem bereits bislang geltenden Index“ erfolgen. Der Bundestag will am Donnerstagabend in erster Lesung über die Vorlage beraten.
Darin verweisen die vier Fraktionen darauf, dass sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Obersten Bundesgerichten orientiert. Die Entschädigung sei jedoch stets hinter diesen gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurückgeblieben. ”Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet“, heißt es in dem Entwurf. Dies sei jedoch in der öffentlichen Diskussion ”letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge“ geblieben. Der Bundestag werde deshalb eine unabhängige Kommission einsetzen, die Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Entschädigung der Abgeordneten und die zukünftige Regelung ihrer Altersversorgung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode vorlegen soll.
Mit Blick auf die angestrebte Änderung des Parteiengesetzes schreiben die vier Fraktionen, es sei neun Jahre nach der letzten Anpassung der absoluten Obergrenze an die Preisentwicklung geboten, sie ”an die Entwicklung des Preisindexes für die parteitypischen Ausgaben“ anzupassen. Durch die geplante Anhebung der absoluten Obergrenze müssen den Angaben zufolge beim Bund ”zusätzliche Haushaltsmittel von jährlich maximal 8,9 Millionen Euro ab 2011, 17,8 Millionen Euro ab 2012 und im Folgenden die gemäß Index angepasste Summe bereitgestellt werden“. Die Mehrkosten für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung belaufen sich laut Gesetzentwurf im Jahr 2012 auf rund 2,96 Millionen Euro und ab dem Jahr 2013 auf weitere rund 2,95 Millionen Euro jährlich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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