Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2011 > Öffentliche Anhörung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Vorlage für die Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6260). Damit soll die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen verbessert und die Integration von Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt gefördert werden. Angesichts der demographischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels müssten die vorhandenen Qualifikationspotenziale besser genutzt werden, schreibt die Bundesregierung.
Außerdem stehen ein Koalitionsantrag und zahlreiche Oppositionsanträge auf der Tagesordnung. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP schlagen in ihrem Antrag (17/3048) unter anderem vor, eine Frist von sechs Monaten für das Anerkennungsverfahren festzulegen. Die aufgrund dieser Maßnahmen erforderlichen Ausgaben sollen laut Antrag auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufstockung der Haushaltsmittel im Bereich Bildung und Forschung um zwölf Milliarden Euro von 2010 bis 2013 angerechnet werden.
Die derzeitige Praxis führe zu einem ”unübersichtlichen sowie langwierigen Anerkennungsverfahren“, schreibt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (17/108). Sie spricht sich unter anderem für einen Rechtsanspruch ”auf die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens für alle ausländischen Aus- und Fortbildungsberufe sowie akademischen Abschlüsse“ aus. Dieser solle unabhängig von der ”Zugehörigkeit zu einer Statusgruppe“ und vom ”Zweck der Anerkennung“ erfolgen.
Die Fraktion Die Linke fordert in zwei Anträgen (17/117, 17/6271) ebenfalls einen Rechtsanspruch auf im Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifikationen. Zudem soll die Bundesregierung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um ein ”qualitativ hochwertiges Anerkennungsverfahren“ zu gewährleisten.
Mit ”Brain Waste stoppen“ hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag überschrieben. Er sieht vor, dass das gesamte Anerkennungsverfahren nach bundeseinheitlichen Standards ablaufen und ”im Regelfall von staatlicher Seite innerhalb von sechs Monaten“ abgeschlossen sein soll. Um den Antragsstellern die Möglichkeit zur Anerkennung zu erleichtern, sollen bundesweit ”flächendeckend Anlaufstellen“ eingerichtet werden. Gleichzeitig sollen Menschen mit Migrationshintergrund neben der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen und Abschlüsse auch eine berufliche oder weiter qualifizierende Perspektive erhalten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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