Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2011 > Linksfraktion für striktes Konnexitätsprinzip zugunsten der Kommunen
Durch die Einführung des Konnexitätsprinzips in das Grundgesetz soll sichergestellt werden, dass der bezahlt, der bestellt. Immer dann, wenn Kommunen durch Gesetze oder Verordnungen des Bundes zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichtet würden, müssten Regelungen über die Kostenfolgen getroffen werden, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Führe die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, sei ein entsprechender Ausgleich zu schaffen.
Bisher sei Kommunen mit einem hohen Defizit oftmals eigenes Verschulden vorgeworfen worden. Der Umstand, dass die Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland – abgesehen von einigen Ausnahmen – in ihrer Gesamtheit von einem Defizit betroffen seien, deute jedoch darauf hin, dass dessen Ursachen grundsätzlicher Natur seien. Gerade bei den Ausgaben im sozialen Bereich handle es sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe und die Faktoren, die die Höhe dieser Ausgaben bestimmen, seien von Kommunen nicht beeinflussbar, schreibt die Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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