Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2011 > Geldwäscheprävention soll verbessert werden
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen nach Angaben der Bundesregierung schärfer sanktioniert werden. Bereits fahrlässiges Handeln solle künftig für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit genügen. Mit der Verschärfung der Bußgeldtatbestände wolle man erreichen, dass es mehr Meldungen gebe. Die Zahl der Meldungen besonders aus dem „Nichtfinanzsektor“ sei bisher nur gering.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die geplante Absenkung des Schwellenwertes für Bareinzahlungen von 15.000 auf 1.000 Euro. Das würde zur Folge haben, dass Banken bei Einzahlungen von Nichtkunden auf Konten anderer Kreditinstitute umfangreiche Daten erheben müssten. Es sei damit zu rechnen, dass viele Banken dann das Zahlscheingeschäft einschränken oder ganz einstellen würden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Solche Einzahlungen würden schon allein aufgrund der Gebührenpolitik der Institute nur eine marginale Rolle spielen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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