Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2011 > Zusätzliche Finanzhilfe nach Hungerkatastrophe in Ostafrika
Zwischen 2001 und 2010 habe Deutschland knapp 1,25 Milliarden Euro für die ländliche Entwicklung in afrikanischen Ländern im Rahmen bilateraler Kooperationsprogramme zur Verfügung gestellt, heißt es in der Antwort weiter. Im Mittelpunkt der Hilfen hätten Kleinbauern gestanden. Empfänger seien Mali, Kamerun, die Demokratische Republik Kongo, Ghana und Burkina Faso sowie 25 weitere Länder Afrikas gewesen. Überdies habe die Bundesregierung beim G8-Gipfel 2009 in L’Aquila zugesagt, zwischen 2010 und 2012 insgesamt 2,1 Milliarden Euro für die ländliche Entwicklung in Entwicklungsländern bereitzustellen. Davon sei ein knappes Drittel bereits ausgezahlt worden.
Mittel für die ländliche Entwicklung dienen nach Auskunft der Bundesregierung dazu, eine „leistungsfähige – sozial und ökologisch nachhaltige – Landwirtschaft“ zu schaffen und zum Beispiel den Marktzugang von Kleinbauern zu verbessern. Die Investitionen gingen vor allem in die Entwicklung der ländlichen Ökonomie, in Schutz und Management der natürlichen Ressourcen, in soziale Einrichtungen wie Schulen und Krankenstationen, in die technische Infrastruktur und schließlich auch in die Sicherung von Land- und Wasserrechten sowie in die Korruptionsprävention.
Angesichts des Problems stark schwankender Nahrungsmittelpreise setzt die Bundesregierung auf den Aktionsplan der G20-Agrarminister. Dieser sehe unter anderem Handlungsbedarf in der Verbesserung der Markttransparenz und bei der Finanzmarktregulierung. Gleichwohl seien die Ursachen der starken Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln vielfältig, schreibt die Bundesregierung weiter: So hätten weltweit Ernteausfälle durch klimatische Extreme, gestiegene Nachfrage nach Lebensmitteln in Schwellenländern, gestiegene Transport- und Produktionskosten und eine erhöhte Nachfrage nach Biokraftstoffen die Nahrungsmittelpreise nach oben getrieben. Inwieweit Finanzinvestitionen hier verschärfend wirken, sei wissenschaftlich nicht hinreichend geklärt. Generell seien Warenterminbörsen ein nützliches Instrument für das Risikomanagement in der Agrarwirtschaft. Die Bundesregierung unterstütze die im G20-Aktionsplan geplante bessere Transparenz im börslichen wie im außerbörslichen Handel mit Agrarprodukten.
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