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Die Linksfraktion hatte darauf hingewiesen, dass Beimischungen in Drogen „eine große und unkalkulierbare Gefahr“ für Konsumenten bedeuteten. Für so genannte Partydrogen gebe es internationale und deutsche Initiativen, die beispielsweise in Clubs oder bei Festivals erworbene Drogen auf Wunsch der Konsumenten auf ihre Qualität testen. Die Regierung hält dies für problematisch. Sie sehe in Übereinstimmung mit dem Internationalen Drogenkontrollrat „die Gefahr, dass ein negatives Testergebnis von den Konsumierenden als Aufmunterung zum Drogenkonsum missverstanden werden könnte“.
Weiter heißt es in der Antwort, soweit der Regierung bekannt sei, gebe es legale Drug-Checking-Initiativen in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Slowenien, Spanien und der Tschechischen Republik. Zur rechtlichen Bewertung des Drug-Chekings in Deutschland schreibt die Regierung, im Betäubungsmittelgesetz sei die erlaubnisfreie Möglichkeit zur Untersuchung von Betäubungsmitteln auf den Betrieb einer Apotheke, auf Bundes- und Landesbehörden für den Bereich ihrer dienstlichen Tätigkeit sowie auf die von ihnen mit der Untersuchung von Betäubungsmitteln beauftragten Behörden begrenzt. Für die Entgegennahme und Analyse rauschgiftverdächtiger Proben zum Zwecke des Drug-Checking bedürfe es einer Erlaubnis.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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