Bundestagsmitglieder können sich zu Gruppen zusammenschließen. Sie haben weniger Mitglieder als eine Fraktion und nicht so weit gehende Rechte. Zudem müssen sie mit weniger Finanzmitteln auskommen. Im 13. Deutschen Bundestag bildete die PDS mit 30 Sitzen eine Gruppe. Auch einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, haben eine Reihe von Rechten. Sie können in Plenardebatten beispielsweise Geschäftsordnungsanträge stellen und begründen oder mündliche und schriftliche Anfragen an die Bundesregierung stellen.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/G/gruppen.html
Stand: 13.10.2008