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Bewerbung wieder ab 2. Mai 2011 möglich! © DBT/Kummerow
Für das Programmjahr 2013/2014 können Sie sich voraussichtlich ab Anfang Mai 2012 bewerben.
Bewerbungen, die nicht mit einer Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und/oder verspätet bzw. an eine nicht zuständige Austauschorganisation oder den Deutschen Bundestag oder eine/n Bundestagsabgeordnete/n gesandte Bewerbungskarten.
Welche Austauschorganisation für Schülerinnen und Schüler zuständig ist, richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem der Schüler oder die Schülerin am 2. September 2011 mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist. Die Wahlkreisnummer kann bei dem/der örtlichen Bundestagsabgeordneten, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Finden Sie Ihren Abgeordneten/Wahlkreis mit Postleitzahlensuche. Wichtig: In größeren Städten ist der Wahlkreis nicht nur von der Straße, sondern zum Teil auch von der Hausnummer abhängig . Bitte vergewissern Sie sich bei Ihrem zuständigen Wahlamt über die korrekte Wahlkreisnummer.
Junge Berufstätige/Auszubildende müssen wie die Schüler/innen ihren Bundestags-Wahlkreis ermitteln (siehe oben) und auf der Bewerbungskarte eintragen.
Nach Eingang der Bewerbungskarte verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Bewerber/innen aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Diese Unterlagen sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.