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Wirtschaft und Technologie/Antrag - 24.11.2011
Berlin: (hib/HLE) Die Beachtung der Menschenrechte soll künftig auch in der Außenwirtschaftspolitik eine wichtigere Rolle spielen. Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/7810) die Bundesregierung auf, bei der Revision der „Common Approaches“ (Gemeinsamen Haltungen) der OECD menschenrechtliche Prinzipien und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als Prüfkriterien verankern zu lassen. Referenz sollen die grundlegenden Menschenrechtskonventionen sein. In den Exportkreditagenturen müsse mehr menschenrechtliche Expertise verfügbar sein und ein geeignetes Instrumentarium zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entwickelt werden. Auch die Expertise von Nichtregierungsorganisationen, die sich für eine stärkere soziale und menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen einsetzen würden, müsse stärker genutzt werden.Nach Angaben der SPD-Fraktionen betreiben alle OECD-Staaten – auch Deutschland – Exportförderung. Der Bundesregierung würden dafür besonders Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) zur Verfügung stehen. Einen systematischen Menschenrechtsbezug bei der Vergabe der Garantien gebe es bisher nicht. „Ein erweitertes Prüfverfahren kann dazu beitragen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und transnationale Unternehmen in ihrer menschenrechtlichen Verantwortung zu unterstützen“, schreibt die Fraktion.
Bedauert wird, dass Menschenrechte in der Außenwirtschaftspolitik der meisten OECD-Staaten eine eher marginale Rolle spielen würden. Dabei seien die Länder mit ihren Bürgschaften und Kreditgarantien „in der Lage, direkt und indirekt auf die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte im Zielland einzuwirken“. Für die Vergabe von Exportgarantien müsse ein systematisches menschenrechtliches Screening erfolgen und nicht nur der Blick auf einzelne Menschenrechte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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