keine Notwendigkeit für einen gesamtdeutschen Raumordnungsplan

Verkehr und Bau/Antwort - 02.12.2011

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für einen gesamtdeutschen Raumordnungsplan mit verbindlichen Flächenvorgaben für erneuerbare Energien für die einzelnen Bundesländer. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7752) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7573). Eine verbindliche Vorgabe

durch den Bund sei in der Praxis schon deshalb nicht sachgerecht, weil für eine effizientes Raummanagement die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Regionen im Ansatz gebracht werden müssten.

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